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   OLG Bamberg, 11.03.1987 - 2 WF 18/87   

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https://dejure.org/1987,7166
OLG Bamberg, 11.03.1987 - 2 WF 18/87 (https://dejure.org/1987,7166)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.03.1987 - 2 WF 18/87 (https://dejure.org/1987,7166)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. März 1987 - 2 WF 18/87 (https://dejure.org/1987,7166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1477, 1478; ZPO §§ 3, 6
    Familienvermögensrecht; Gütergemeinschaft; Streitwert einer Klage auf Auflassung nach Beendigung einer Gütergemeinschaft; keine Streitwerterhöhung bei Zug-um-Zug-Gegenleistung und Zurückbehaltungsrecht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1477, 1478; ZPO §§ 3, 6
    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenleistung Zug-um-Zug

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1972 - IV ZR 95/71
    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.1987 - 2 WF 18/87
    Dieses ist mit dem Wert des von dem Kläger begehrten Anteils an dem Grundstück (Gesamtwert des Grundstücks abzüglich des eigenen ideellen Anteils des Klägers) zu bemessen (OLG Frankfurt JurBüro 1979, 1195; Schneider in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 3 Anm. 16 Stichwort "Auseinandersetzung«; Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 3 Anm. 2 Stichwort "Gemeinschaft«; ähnlich bei einer Miterbengemeinschaft BGH NJW 1972, 909; JurBüro 1975, 1071), denn nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bestand nur hinsichtlich des ideellen Anteils der Beklagten an dem Grundstück Streit.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98

    Beiordnung; Verkehrsanwalt; PKH

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines Verkehrsanwalts sei in Scheidungsverfahren allgemein notwendig (so BLAH-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 121 Rn. 69; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rn. 22; Thalmann, a.a.O.; Kalthoener/Büttner, a.a.O.; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644 ; KG, NJW 1982, 113), vermag sich dem der Senat - wie schon früher (Beschluß vom 17.09.1981 - 2 WF 92/81, vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 - und vom 23.08.1996 - 2 WF 89/96 -) - jedenfalls in einfach gelagerten Ehesachen einschließlich Folgesachen - nicht anzuschließen (so auch Mümmler, JurBüro 1985, 1613, 1621; Wax, FamRZ 1985, 10, 171 OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133, 134; wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 390 und MünchKomm/Wax, ZPO , § 121 Rn. 37).

    Der Senat war auch gehindert, anzuordnen, daß der Antragsgegnerin im Rahmen der Prozeßkostenhilfe die für einen Verkehrsanwalt erwachsenen Kosten bis zur Höhe der Kosten einer Informationsreise von Berlin nach Sinsheim und zurück zu erstatten wären (vgl. Senatsbeschluß vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 -).

    Eines besonderen Antrags bedarf es nicht, er ist in demjenigen auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts als minus enthalten (vgl. Senatsbeschluß vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 -).

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